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Häufig gestellte Fragen

Welchen Nutzen haben die Gemeinden vom Gemeindewerk?

Durch die Arbeit des GW werden die LV in den Gemeinden relevanter wahrgenommen. Initiativen werden vernetzt und damit für die Gemeinden leichter zugänglich gemacht. Gemeinsam schöpfen die LV aus einem größeren Pool an Kompetenzen und Ressourcen. Aktionen und Bildungsangebote werden spezieller angeboten. Eine größere Zahl von Zielgruppen kann erreicht werden.

Wie steht die Arbeit des Gemeindewerks in Beziehung zur Arbeit des BEFG?

Wie schon die LV soll auch das GW zum Bund subsidiär arbeiten, so dass der Bund nur das tut, was die LV bzw. das GW nicht tun kann. Doppelungen sollen vermieden  und Initiativen beider Seiten miteinander vernetzt werden.

Wie wird die Zusammenarbeit der beiden GJWs gestaltet?

Die GJWs haben schon erste Ideen entwickelt. Um diese zu konkretisieren, treffen sie sich an zwei Terminen mit externem Coach insgesamt 2,5 Tage. Bisher ist geplant, auch in 2012 die Schulungsarbeit und die GU-Freizeit miteinander zu machen. Ab 2013 soll es ein gemeinsames Jahresprogramm geben.

Warum braucht es eine dritte theologische Kraft neben den beiden Jugendpastoren?

Die hauptamtliche Gemeindewerks-Stelle fördert die Präsenz der Landesverbände in den Gemeinden. Das geschieht erfahrungsgemäß zu einem großen Teil durch die Predigt und Lehre. Die beiden hauptamtlichen Stellen sind in der Jugendarbeit verortet. Sie können die theologische Arbeit des Gemeindewerkes nicht ersetzen. Gedacht ist aber nicht an einen „Bischof“, der den Landesverband auch auf der ökumenischen Ebene als „legitimierter Theologe“ vertritt.

Was können wir uns von der hauptamtlichen Stelle versprechen?

Schwerpunkt der hauptamtlichen Gemeindewerksstelle ist die inhaltliche Arbeit, mit der die Gemeinden und Arbeitskreise der Landesverbände unterstützt werden sollen. In diesem Sinne werden auf allen Ebenen Vernetzungen gefördert und vermittelt, gibt es schnell und kompetent einen konkreten Ansprechpartner. Die Gemeinden können einfacher darauf zugreifen. Es werden neue Bildungsangebote, insbesondere im Blick auf Gemeindeaufbau und Mission ins Leben gerufen. Die Arbeit der letzten Jahre z.B. im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit von Gemeinden, sollen nachhaltig genutzt werden und den Gemeinden zugänglich bleiben.

Wie kann eine regionale Struktur der Landesverbände Rheinland und Westfalen aussehen?

Das wird ein Arbeitsauftrag für die nächste Phase sein, wenn nach der Gründung des Gemeindewerkes die Zusammenlegung der Landesverbände zu prüfen ist. Zum Beispiel könnte die Kreisstruktur aus dem Rheinland auch in Westfalen übernommen werden. Im Rheinland ist gegenwärtig in den Ordnungen vorgesehen, dass alle Kreise in der Leitung vertreten sind. Darüber hinaus könnten Kreisvertreter benannt werden, die die Kreisarbeit vor Ort koordinieren.

Wie wird mit der räumlichen Distanz vieler Gemeinden zum möglichen Standort in Essen umgegangen?

Die tatsächliche Nähe zu den Gemeinden ist von der regionalen verschieden. Wichtiger sind die Kontakte zu den Gemeinden und die Relevanz für die Gemeinden. Beides wollen wir mit der Struktur verbessern.
Wir beabsichtigen neben der landesverbandsweiten Struktur auch dezentrale Strukturen zu entwickeln und auszubauen. Es ist auch gut vorstellbar, dass gezielt Projekte mit Gemeinden im Randgebiet durchgeführt werden.

Warum soll das so schnell gehen? Könnten wir nicht mehr Zeit für die Entscheidung haben?

Der gedankliche Prozess läuft schon eine ganze Zeit. Wir haben wenig zu verlieren und können vieles verbessern; also gehen wir den Weg einfach. Wir achten darauf, dass wir Schritt für Schritt gehen, um auch korrigieren können.

Warum geht das nicht schneller? Warum gehen wir nicht sofort als Landesverbände zusammen?

Die Strukturanpassung benötigt Planung und schrittweise Erprobung. Die Gemeinden sollen in den Prozess involviert werden.

Wie gestaltet sich das Gemeindewerk finanziell?

Das Projekt ist aus dem laufenden Haushalt finanzierbar. Das Projekt Gemeindewerk ist langfristig gedacht, aber erst einmal für drei Jahre finanziell geplant. Die Vereilung der Kosten auf die beiden Landesteile ist aus der Präsentation, die auf den Landesverbandsräten gezeigt wurden, ersichtlich. Sie liegt allen Gemeinden vor.

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